Mon 18 Jun 2007
(OVB) Minderheitsaktionäre dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von den Mehrheitseignern aus dem Unternehmen gedrängt werden. Der Fachbegriff dafür lautet „Squeeze-Out“. Minderheitsaktionäre, die auf diese Weise – gesetzlich legal – aus einer Firma heraus gedrängt werden, haben indes Anspruch auf eine finanzielle Abfindung. Doch mit ihr erschöpfen sich die Rechte von Minderheitsaktionären noch nicht. Diese Einschätzung resultiert aus einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen II ZR 46/05. Kernaussage: Selbst wenn ein Squeeze-Out-Beschluss ergangen ist und die Minderheitsaktionäre ihre Unternehmensanteile an den Mehrheitseigner übertragen haben, darf besagter Beschluss noch angefochten werden.