(OVB) Anleger können den Zinsabschlag bei gewinnen durch Geldanlagetipps, Festverzinslichen Wertpapieren bzw. die Kapitalertragsteuer bei Dividenden vermeiden, indem sie bei ihren Depot führenden Banken und Sparkassen einen so genannten Freistellungsauftrag einreichen. Verfügen Eheleute über Gemeinschaftskonten, können sie gemeinsam derartige Freistellungsaufträge einreichen. Bei den Partnern nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften ist dies leider nicht möglich. So ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) unter dem Aktenzeichen IV C 1 – S 2401 – 22/01. Dennoch kommen Betroffene nicht umhin, ihre Kapitaleinkünfte zu deklarieren, damit das Finanzamt die Steuerhöhe ordnungsgemäß feststellen kann. In einem solchen Fall ist folgende Vorgehensweise erforderlich: Die Depot führende Bank oder Sparkasse stellt eine Steuerbescheinigung aus, in der die auf jeden Partner entfallenden Zinsanteile festgestellt werden. Von dieser Bescheinigung wird dann eine Kopie angefertigt. Original und Kopie müssen von beiden Partnern unterschrieben werden. Der eine reicht dann bei seiner Steuererklärung das Original-Dokument, der andere die Kopie davon ein. Durch dieses bürokratisch recht aufwändige Verfahren soll sichergestellt werden, dass den Beteiligten die korrekten Zinsanteile zugerechnet werden, auf deren Grundlage dann die richtige Steuerhöhe ermittelt werden kann. Sparer und Anleger können Freistellungsaufträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags plus der Werbungskostenpauschale bei ihren Depot führenden Geldhäusern einreichen. Pro Person sind das 801 Euro jährlich. Wichtig: Schummeleien, um dem Zinsabschlag bzw. der Kapitalertragsteuer bei Dividenden zu entgehen, sind in der Praxis so gut wie unmöglich. Denn die Institute sind dazu verpflichtet, die von ihren Kunden freigestellten Beträge dem Bundesamt für Finanzen in Bonn mitzuteilen. Dort fällt dann sonst im Handumdrehen auf, ob die freigestellten Beträge über dem jeweiligen Sparerfreibetrag inklusive Werbungskostenpauschale liegen. In solchen Fällen müssen Schummler mit unangenehmen Nachfragen seitens der Finanzverwaltung rechnen.