Lukrative Aktiendividenden

(OVB) Sobald Geld Geld verdient, ist auch das Finanzamt mit von der Partie. Denn „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ sind steuerpflichtig. Jedoch nicht in voller Höhe, denn jeder – ob Greis oder Kleinkind – kann seinen Sparerfreibetrag nutzen. Dieser beträgt seit 1. Januar 2007 pro Person und Kalenderjahr 750 Euro. Rechnet man noch die Werbungskosten-Pauschale von 51 Euro hinzu, dann bleiben im Kalenderjahr 801 Euro vom Zugriff des Finanzamts verschont. Grundsätzlich gilt: Je mehr von den Kapitalerträgen netto übrig bleibt, umso besser. Denn nur dann kann der Zinseszins-Effekt bei der Wiederanlage der Erträge ideal wirken. Wichtig: Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Investition in Aktien oft günstiger als der Kauf von Festverzinslichen Wertpapieren. Denn bei börsennotierten Unternehmensbeteiligungen, nichts anderes sind Aktien, gilt steuerlich das so genannte Halbeinkünfte-Verfahren. Dies bedeutet: Nur 50 Prozent der Dividenden unterliegen dem Zugriff des Finanzamts. Auf diese Weise verdoppelt sich der Sparerfreibetrag, gleichsam durch die Hintertür, von 750 auf 1.500 Euro im Kalenderjahr. Folge ist auch, dass der Sparer einen weitaus größeren Betrag in Aktien Steuer schonend investieren kann als in Festverzinslichen Wertpapieren.

 

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