Mon 18 Jun 2007
(OVB) Zuerst sprach das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine anlegerfreundliche Entscheidung. Und jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Zivilgericht, dieses Urteil aus der Vorinstanz bestätigt (Az.: XI ZR 73/05). Es bleibt also dabei: Die beklagte Bank muss einer Anlegerin Schadenersatz von knapp einer Viertel Million Euro überweisen. Der Fall, der dieser Entscheidung zugrunde liegt, ist schon rund zehn Jahre alt. Damals hatte die Anlegerin, die Klägerin von heute, mit einem Finanzberater zusammengearbeitet, der seine Geschäfte eben über jene beklagte Bank abwickelte. Was die Anlegerin nicht wusste: Der Berater erhielt vom Institut so genannte Kick-Backs, also eine Beteiligung an den Transaktionskosten und Gebühren, die die Bank der Anlegerin in Rechnung stellte. Das alles allerdings passierte heimlich, so dass auch der Bundesgerichtshof daraus folgerte, dass der Finanzberater absichtlich häufige Transaktionen durchführte, um die Gebühren und damit auch seine Kick-Backs in die Höhe zu treiben. Und genau dies ist dann auch der Grund, weshalb die Bank der Klägerin eine knappe Viertel Million Euro Schadenersatz zahlen muss.