Mit geschlossenen Fonds Ertragschancen sichern?

Wer in einen geschlossenen Fonds anlegen möchte, sollte die Grundprinzipien nicht außer Acht lassen. Denn geschlossene Fonds sind anders konzipiert als offene Fonds und wenden sich in erster Linie an Investoren, die ihr Kapital über einen langen Zeitraum entbehren können.

So wird bei einem geschlossenen Fonds lediglich eine begrenzte Zahl an Anteilscheinen ausgegeben. Ist das zuvor festgelegte Fondsvolumen erreicht, wird die Ausgabe eingestellt. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass der Anleger, der schnell wieder “flüssig” sein muss, nicht die Möglichkeit hat, seine Anteilscheine wie bei einem offenen Fonds wieder zurück geben zu können. Von Seiten der jeweiligen Fondsgesellschaft besteht dem Anleger gegenüber keine rechtliche Verpflichtung dazu. Vielmehr muss man sich dann selber um den Verkauf an Dritte oder an einem sogenannten Zweitmarkt kümmern. Hier ist jedoch das Prinzip von Angebot und Nachfrage preisbestimmend und kann unter Umständen zu Verlusten führen.

Ein geschlossener Fonds verfolgt in der Regel das Ziel, mit Hilfe von einer begrenzten Zahl von Anlegern ein entsprechendes Projekt zu realisieren. Anleger haften zudem meist nur mit ihrem eingelegten Kapital, da dieMehrzahl geschlossener Fonds rechtlich als Kommanditgesellschaften gegründet sind. Ziel solcher Beteiligungen soll erstrangig sein, kontinuierlich Ausschüttungen zu erwirtschaften, die alle Investitionen übersteigen sollen.

Oftmals werden Investitionsgüter wie Tanker-, Container- und Spezialschiffe sowie Wind-, Sonnenenergie- und Biomasseanlagen und auch gewerbliche Immobilien und private Unternehmensbeteiligungen gewählt.

Im Unterschied zu offenen Fonds müssen geschlossene keine Reserven an Barmitteln halten. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass keine vorzeitigen “Aussteiger” ausgezahlt werden müssen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der betreffende Fonds keine Gewinne erwirtschaftet hat. Je nach individueller vertraglicher Grundlage kann der Fonds dann eine sogenannte Nachschusspflicht geltend machen. Konkret bedeutet dies im Einzelfall, dass der Anleger nochmals zur Kasse gebeten werden kann. Neben den Anteilen am Fondsvermögen sollte dieser vorzugsweise auch über zusätzliche Eigenmittel verfügen, um dieser Nachschussverpflichtung nachkommen zu können.

Geschlossene Immobilienfonds gehören zu den “Rennern” in dem Segment geschlossener Fonds. Auch der Anleger, der selber keine eigene Immobilie besitzt, kann mit Anteilscheinen zum Miteigentümer am “Betongold” werden. Jedoch wird hierbei ein Anlagehorizont von wenigstens zehn Jahren empfohlen.

Da sich die Anlagestrategien geschlossener Fonds mitunter erheblich voneinander unterscheiden, sollte der künftige Anleger eingehende Vergleiche vorangehen lassen, bevor er Anteilscheine erwirbt.

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