Aktionäre dürfen Widerstand leisten
(OVB) Minderheitsaktionäre dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von den Mehrheitseignern aus dem Unternehmen gedrängt werden. Der Fachbegriff dafür lautet „Squeeze-Out“.
(OVB) Minderheitsaktionäre dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von den Mehrheitseignern aus dem Unternehmen gedrängt werden. Der Fachbegriff dafür lautet „Squeeze-Out“.