Tue 16 Jun 2009
Bei einem Kreditvergleich unterschiedlicher Finanzierungsangeboten bietet der angegebene Preis nur relativ eine Hilfe.
Der gesetzlich vorgeschriebene Effektivzins enthält grundsätzlich nur den Nominalzins, den Auszahlungskurs, eine eventuelle Bearbeitungs- oder Darlehensgebühr und die Termine. Nicht angegeben werden hingegen eventuelle Bereitstellungszinsen, Kontoführungsentgelte, Schätzkosten oder Teilauszahlungsaufschläge. Ein Darlehen, bei dem von der Bank zum Beispiel keine Bearbeitungsgebühr verlangt wird, aber ein Prozent Schätzkosten kalkuliert, zeigt aus diesem Grunde einen geringeren Effektivzins als ein gleiches Darlehen, bei dem die Bank keine Schätzkosten, aber ein Prozent Bearbeitungsgebühren fordert.
Es ist sehr wichtig, dass der Effektivzins alle Preiskomponenten enthält. Bei regelmäßig anfallenden oder einmaligen Kosten ist das unkompliziert durchführbar. Etwas diffiziler ist es, falls die Auszahlung des Darlehens erst mit Verzögerung und in mehreren Raten erfolgt. Dazu benötigt man Auszahlungstermine, die aber nicht immer eingehalten werden können. Allerdings ist es ratsamer, solche Annahmen durchzuführen, als Teilauszahlungszuschläge und Bereiststellungszinsen ausser Acht zu lassen.
Die Kreditinstitute und ihren Vermittler lehnen eine derartige erweiterte Effektivzinsangabe grundsätzlich ab. Es gibt aber die Möglichkeit, sie bei der Verbraucherzentrale im Rahmen einer Beratung auszurechnen. Das Problem des „Effektivzins laut Preisangabeverordnung“ besteht aber nicht nur in der Ausklammerung der erwähnten Kostenkomponenten. Sein größter Nachteil besteht darin, dass er den wirklichen Preis eines Angebots bei der Kombination der Kredit- bzw. Sparvorgänge nicht einmal annäherungsweise wahr widerspiegelt. Das könnte vor allem bei der Vorfinanzierung von Bausparverträgen der Fall sein. Nach den Regeln der Preisangabenverordnung soll der Anbieter nur den Effektivzins des Zwischenkredits oder Vorausdarlehens und den effektiven Zins des späteren Bauspardarlehens darlegen. Es bleibt ganz unbeachtet, dass der Verbraucher im Laufe der Vorfinanzierung unbemerkt einen Verlust erleidet, denn er muss regelmäßig einen höheren Kreditzins zahlen, als er zur gleichen Zeit an Guthabenszins für die Bezahlungen in den Bausparvertrag erhält.
Im Fall einer solchen Kombination sollte aus diesem Grunde immer der Effektivzins für die Finanzierungskombination komplett ausgerechnet werden.
Gleiches ist auch für die Kombinationen von Kapitallebensversicherungen und Festdarlehen gültig. Dort gibt es aber bei der Kalkulation des Gesamteffektivzinses Einschränkungen: Die spätere Ablaufleistung der Lebensversicherung ist unbekannt, aus diesem Grunde sind nur annahmegemäße Kalkulationen möglich.
Eine Umschuldung von Immobilienfinanzierungen kann man ganz einfach und in erster Linie kostenlos durchführen. Es werden nur die Kosten für die Abtretung der Grundschuld bzw. Umschreibung fällig.
Darlehen oder Kreditvergleich erspart zur rechten Zeit viele Sorgen.