Kein Schadenersatz nach geplatztem Börsengang
(OVB) Unternehmen, die an die Börse wollen, beteiligen oft ihre Mitarbeiter schon Jahre vorher durch die Ausgabe von Aktien an der Firma. Für die Mitarbeiter ist dies nicht unattraktiv. Denn es besteht die große Chance, dass der spätere Aktienwert deutlich höher liegt als der Preis zum Zeitpunkt der Beteiligung.