Anlegerschutz: Stärkung des Vertrauen der Fonds-Anleger

Mit dem neuen Anlegerschutzgesetz soll das Vertrauen der Anleger in die Fonds und ihre Werte gestärkt werden.

Das neue Anlegerschutzgesetz soll das Vertrauen in offene Immobilienfonds fördern. Die darin beabsichtigten Maßnahmen, wie die Mindesthaltefrist und die Rücknahmeabschläge sollen dazu führen, dass die Fondsgesellschaften ihre Objekte häufiger bewerten lassen. Bisher musste eine Wertermittlung nur einmal im Jahr erfolgen, nun soll dies möglichst monatlich geschehen.

Kritiker befürchten, dass dies zwar das richtige Ziel ist, jedoch das Misstrauen der Anleger in die Bewertung nicht abschwächen wird. So ist nicht der Bewertungszeitrahmen das Problem, sondern die Bewertungsstelle. Unabhängige Gutachter können erst Vertrauen in die Qualität der Ware schaffen.

Durch das Misstrauen kam es immer wieder dazu, dass Anleger Anteile aus dem Fonds abgezogen haben und somit teils für Liquiditätsengpässe gesorgt haben. Daraufhin haben Fondsgesellschaften vielfach offene Fonds geschlossen und somit für ein Aussetzen der Anteilsrücknahme gesorgt. Nach neuem Gesetzesentwurf soll ein Fonds für Kapitalabzüge maximal für zweieinhalb Jahre gesperrt werden können. In der Zwischenzeit müssen Immobilien nun auch zur Not unter Wert verkauft werden, um wieder an Kapital für Anteilsrückgaben zu kommen. Setzt also eine Fondsgesellschaft einen offenen Immobilienfonds aus, muss im ersten Jahr ein Abschlag von zehn Prozent auf Immobilien und nach einem weiteren halben Jahr zwanzig Prozent in Kauf genommen werden. Sollte danach das Geld noch immer nicht ausreichen und die Fondsgesellschaft setzt in einem Zeitrahmen von fünf Jahren dreimal die Rücknahme von Anteilen aus, geht der Fonds in die Verwaltung der Depotbank über.

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