Urteil: Verlust bei festverzinslichen Wertpapieren abschreiben
Wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr den Wert hat, zu welchem es in den Büchern steht, so kann es in der Regel abgeschrieben werden. Doch bei Wertpapieren ist das nicht so ganz einfach.
Wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr den Wert hat, zu welchem es in den Büchern steht, so kann es in der Regel abgeschrieben werden. Doch bei Wertpapieren ist das nicht so ganz einfach.
Die Altersvorsorge mittels internationalen, konservativen Aktienfonds hat sich noch nicht wirklich durchgesetzt. Die Bürger sind zu schlecht informiert und die Fonds bieten für Vermittler schlechte Provisionen weswegen nicht extra darauf hingewiesen wird. Für die private Altersvorsorge bietet das bankunabhängige Fondssparen allerdings die ertragreichste Form.
Derzeitig würden Fonds im großen Stil verkauft. Die Anleger sind panisch ob der Kursverluste, auch wenn der besagte „Schwarze Montag“ nur ein blassgrauer war.