Aktienfonds


Die private Altersvorsorge ist eine wichtige Angelegenheit. Wer nicht vorsorgt, wird im Alter mit Sicherheit finanzielle Risiken haben. Denn die staatliche Versorgung im Versicherungsfall reicht mit Sicherheit nicht mehr aus um eine abgesicherten und finanziell unbeschwerten Lebensstandard zu führen. Was kann man tun?

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Aktien kennzeichnen Wertpapiere, die bestimmte Anteile an einer Gesellschaft verbriefen. Hierzulange werden diese Gesellschaften auch als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA) oder als Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet.

Wer Aktien erwirbt, erlangt den Status eines Miteigentümers und wird anteilmäßig am erwirtschafteten Gewinn beteiligt. Somit können börsennotierte Unternehmen einer Vielzahl von Anlegern gehören, die ihre Anteile entweder direkt oder über einen Fonds gekauft haben. Zu den Grundlagen eines Investmentfonds gehört, dass die “gesammelten” Gelder vieler Anleger beispielsweise in Aktien investiert werden, um auf diese Weise an den Wachstumschancen spezieller Märkte, Regionen oder Länder teilhaben zu können.

Zum Plus von Investmentfonds gehört, dass ein professionell arbeitendes Fondsmanagement dafür sorgt, unterschiedliche Aktienwerte erwerben zu können, um diese nach dem bewährten Prinzip der Risikostreuung anzulegen.

Grundsätzlich unterliegen die Kurse der angelegten Papiere den marktüblichen Schwankungen, wobei damit gerechnet werden muss, dass sich der Wert der Anteile täglich verändern kann.

Anlagen in Aktienfonds gehören zu den renditestarken Alternativen zu anderen Anlagevarianten, die somit den eher risikofreudigen Anlegertyp ansprechen. Risiken zu minimieren und gleichzeitig Wachtumschancen nutzen gehört zu den vielschichtigen Aufgaben des jeweiligen Fondsmanagers. Hohe Renditen sind in der Regel mit höheren Risiken verbunden; daher ist es erforderlich, dass vorzugsweise in erfolgreiche Unternehmen investiert wird.

Als Indikator für den Erfolg eines Aktienfonds dienen die Renditen. Die einmal im Jahr ausgeschütteten Anteile am Unternehmensgewinn und Kurssteigerungen gehen an den Anleger. Jedoch sind diese Werte nicht konstant, weil sich Erträge meist an der Wirtschafts- und Unternehmenslage orientieren. Die jeweiligen Kurswerte werden vom Prinzip der freien Marktwirtschaft, von Angebot und Nachfrage, der gehandelten Wertpapiere bestimmt.

Der Anlegertyp, der sich ein solides Basisinvestment wünscht, hat mit “Aktienfonds Europa” unter anderem auch die Möglichkeit, einen entscheidenden Grundstein für eine Wachstumsstrategie zu legen. Breit gestreut investiert dieser Fonds in europäische Aktien. Dabei wird vorzugsweise in Unternehmen investiert, die die Chancen des Wirtschaftsraumes Europas strikt nutzen und umsetzen. Wer in diesen Aktienfonds investiert, kann davon profitieren, dass ein Währungsrisiko als reduziert gilt, da ausschließlich in Europa angelegt wird.

(OVB) Unternehmen, die an die Börse wollen, beteiligen oft ihre Mitarbeiter schon Jahre vorher durch die Ausgabe von Aktien an der Firma. Für die Mitarbeiter ist dies nicht unattraktiv. Denn es besteht die große Chance, dass der spätere Aktienwert deutlich höher liegt als der Preis zum Zeitpunkt der Beteiligung. Allerdings stellt sich die Frage, was passiert, wenn das Unternehmen seinen Börsengang absagt. Eine Antwort darauf  liefert das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen 8 AZR 568/05. Kernaussage: Firmenaktionäre haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, sofern der geplante Börsengang wegen der unsicheren Situation an den Kapitalmärkten abgesagt wird.

(OVB) Sobald Geld Geld verdient, ist auch das Finanzamt mit von der Partie. Denn „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ sind steuerpflichtig. Jedoch nicht in voller Höhe, denn jeder – ob Greis oder Kleinkind – kann seinen Sparerfreibetrag nutzen. Dieser beträgt seit 1. Januar 2007 pro Person und Kalenderjahr 750 Euro. Rechnet man noch die Werbungskosten-Pauschale von 51 Euro hinzu, dann bleiben im Kalenderjahr 801 Euro vom Zugriff des Finanzamts verschont. Grundsätzlich gilt: Je mehr von den Kapitalerträgen netto übrig bleibt, umso besser. Denn nur dann kann der Zinseszins-Effekt bei der Wiederanlage der Erträge ideal wirken. Wichtig: Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Investition in Aktien oft günstiger als der Kauf von Festverzinslichen Wertpapieren. Denn bei börsennotierten Unternehmensbeteiligungen, nichts anderes sind Aktien, gilt steuerlich das so genannte Halbeinkünfte-Verfahren. Dies bedeutet: Nur 50 Prozent der Dividenden unterliegen dem Zugriff des Finanzamts. Auf diese Weise verdoppelt sich der Sparerfreibetrag, gleichsam durch die Hintertür, von 750 auf 1.500 Euro im Kalenderjahr. Folge ist auch, dass der Sparer einen weitaus größeren Betrag in Aktien Steuer schonend investieren kann als in Festverzinslichen Wertpapieren.

 

(OVB) Die Zahl der privaten Insolvenzen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren beinahe dramatisch gestiegen. Immer mehr Einzelpersonen und Familien sind heillos überschuldet und können deshalb ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Und genau das gibt nicht nur Ärger mit Lieferanten, bei denen man in der Kreide steht, sondern häufig auch mit der eigenen Bank oder Sparkasse. Ein in diesem Zusammenhang interessantes Urteil kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 8 UH 323/05-99. Letztlich ging es in dem Verfahren um die Frage, ob ein Geldinstitut, sobald gegen einen seiner Kunden ein Mahnbescheid beantragt wurde, diese Tatsache an die „Schufa“ weiterleiten darf. Der Bankkunde meinte: nein, das Institut sah sich hingegen im Recht, als es die „Schufa“ über den Mahnbescheid informierte. Vor dem Saarbrücker OLG kam die Klägerin, besagte Bankkundin, mit ihrem Anspruch nicht durch. Das Geldhaus durfte also der „Schufa“ mitteilen, dass gegen eine seiner Kundinnen ein Mahnbescheid erlassen worden war.