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Glossar - Begriffserklärung

gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse ist die Basiskrankenversicherung in Deutschland. Hier sind alle Grundleistungen für den medizinischen Bedarf für Mitglieder der Krankenkasse versichert. Seit den letzten Reformen ist der Schutz der gesetzlichen Versicherung ab immer stärker eingeschränkt worden und die Leistungen eigentlich ständig minimiert worden. Heute kann die gesetzliche Versicherung nur noch ein Basissschutz sein der für einigermaßen günstiges Geld den Grundbedarf an medizinischen Leistungen deckt, eine gute Absicherung ist kaum noch möglich.

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Wer sich nicht den schlechten Leistungen ergeben will, der muss privat zusatzversichern, was in der gesetzlichen Versicherung fehlt. Dazu gibt es entsprechende Zusatzversicherungen die ein mehr an Leistungen versichern können. Wer es clever anstellt, der kann sich bis auf privatärztliches Niveau versichern. Eine Unterbringungen im Krankenhaus erfolgt dann nicht mehr im Mehrbettzimmer sondern im Zwei- oder Einbettzimmer und das oft zu viel besser Ausstattung als in den Mehrbettzimmern.